
Buß und Bettag wo Feiertag – Nur Sachsen frei, Bayern schulfrei 2025
Der Buß- und Bettag gehört zu den beweglichen Feiertagen in Deutschland und fällt 2025 auf einen Mittwoch. Die Regelungen zum Status als gesetzlicher Feiertag unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Während Sachsen den Tag als arbeitsfreien Feiertag bewahrt hat, gilt dies in anderen Ländern nicht. Für Schulen und Eltern stellt sich daher oft die Frage, wo der Buß- und Bettag schulfrei ist und welche Besonderheiten in diesem Jahr gelten.
Das Kirchenjahr legt den Termin fest: Der Buß- und Bettag liegt stets elf Tage vor dem ersten Advent und fällt damit nie auf dasselbe Datum wie andere Feiertage. Die Unklarheiten über den regionalen Status führen jedes Jahr zu Fragen bei Arbeitgebern, Eltern und Schülern. Dieser Überblick fasst die aktuellen Regelungen für 2025 zusammen.
Wo ist der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag?
Der Buß- und Bettag ist ausschließlich in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. Nur hier haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag. In allen anderen Bundesländern gilt der Tag als gewöhnlicher Arbeitstag, sofern keine besonderen Regelungen greifen.
Nur Sachsen
19. November (Mittwoch)
Bayern und weitere Länder
Evangelischer Feiertag
Regelungen im Bundesländervergleich
Die folgenden Fakten zeigen das differenzierte Bild der Feiertagsregelungen:
- In Sachsen gilt der Buß- und Bettag als voller gesetzlicher Feiertag mit Schließung von Schulen, Behörden, Geschäften und Kitas.
- Arbeitnehmer in Sachsen zahlen einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zur Pflegeversicherung als Ausgleich.
- Bayern gewährt Schulfreiheit, erkennt den Tag aber seit 1995 nicht mehr als arbeitsfreien Feiertag an.
- Für evangelische Lehrer in Bayern besteht die Möglichkeit, bei Vorlage eines Nachweises am Gottesdienst teilzunehmen.
- Berlin erlaubt evangelischen Schülerinnen und Schülern, an diesem Tag zu Hause zu bleiben.
- Hessen und Baden-Württemberg kennen weder Feiertags- noch Schulfrei-Regelungen für diesen Tag.
| Bundesland | Gesetzlicher Feiertag | Schulfrei | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Sachsen | Ja | Ja | Voller Feiertag, 0,5 % Pflegeversicherungsbeitrag |
| Bayern | Nein | Ja | Unterrichtsfrei, zählt zu Herbstferien, evangelische Lehrer frei bei Gottesdienst |
| Hessen | Nein | Nein | Keine Regelung |
| Baden-Württemberg | Nein | Nein | Keine Regelung |
| Berlin | Nein | Teilweise | Evangelische Schüler dürfen zu Hause bleiben |
Die gesetzliche Grundlage in Sachsen findet sich im Sächsischen Feiertagsgesetz. Bayern regelt die Schulfreiheit im Bayerischen Feiertagsgesetz, Artikel 4 Nummer 3.
Wann ist Buß- und Bettag 2025?
Der Buß- und Bettag fällt 2025 auf Mittwoch, den 19. November. Der Termin ergibt sich aus der Stellung im Kirchenjahr: Er liegt stets elf Tage vor dem ersten Advent, der seinerseits vom jeweiligen Ostersonntag abhängt. Dadurch verschiebt sich das Datum jedes Jahr.
Nachfolgend die Termine für die kommenden Jahre:
| Jahr | Datum | Wochentag |
|---|---|---|
| 2025 | 19. November | Mittwoch |
| 2026 | 18. November | Mittwoch |
| 2027 | 17. November | Mittwoch |
Der Buß- und Bettag fällt damit in jedem Jahr auf einen Mittwoch. Diese Konstanz erleichtert die Planung für Arbeitgeber und Schulen, auch wenn der genaue Kalendertag variiert.
Warum wurde der Buß- und Bettag abgeschafft?
Bis 1995 war der Buß- und Bettag in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Die damalige Bundesregierung und die Länder einigten sich auf eine Abschaffung in allen Bundesländern außer Sachsen, um die Einführung der Pflegeversicherung finanziell abzusichern. Der wegfallende Feiertag sollte durch einen geringfügigen Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung kompensiert werden.
In Sachsen behielt der Feiertag seinen Status. Als Ausgleich für den zusätzlichen freien Tag zahlen sächsische Arbeitnehmer seitdem einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zur Pflegeversicherung. Das Bundesverfassungsgericht prüfte die Regelung und stufte den Beitrag als zumutbar ein.
Die Einführung der Pflegeversicherung 1995 erforderte Finanzierungsmittel. Die Bundesländer einigten sich darauf, einen Feiertag zu streichen und den Wegfall teilweise durch den Sonderbeitrag auszugleichen. Sachsen behielt den Feiertag als einziges Land.
Bayern hatte den Tag ursprünglich ebenfalls als gesetzlichen Feiertag geführt. Nach der Abschaffung auf Bundesebene schaffte Bayern den Status als arbeitsfreien Tag ab, bewahrte jedoch die Regelung zur Schulfreiheit im Bayerischen Feiertagsgesetz. Dies erklärt die heutige Zweiteilung: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Freistellung, Schüler und Lehrer genießen jedoch unterrichtsfreie Zeit.
Ist der Buß- und Bettag schulfrei?
Die Schulfreiheit beim Buß- und Bettag ist ebenso unterschiedlich geregelt wie der Feiertagsstatus. In Bayern sind Schüler grundsätzlich vom Unterricht befreit. Der Tag wird dem Kontingent der Herbstferien zugerechnet, was bedeutet, dass er nicht zusätzliche freie Zeit bedeutet, sondern innerhalb der ohnehin geplanten Ferien liegt.
Situation in Bayern
Für Lehrkräfte in Bayern gelten besondere Regelungen. Während die Schüler frei haben, finden häufig pädagogische Tage statt, an denen Lehrer an Fortbildungen oder schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Evangelische Lehrer können auf Antrag freigestellt werden, wenn sie einen Nachweis über die Teilnahme an einem Gottesdienst vorlegen.
Kitas in Bayern folgen häufig dem schulischen Ferienplan und schließen ebenfalls. Der öffentliche Personennahverkehr fährt im Ferienmodus, was für Pendler und Schüler relevant ist.
Sonderregelung in Berlin
Berlin kennt keine flächendeckende Schulfreiheit für diesen Tag. Allerdings dürfen evangelische Schülerinnen und Schüler auf Antrag zu Hause bleiben, sofern sie einen Nachweis über die Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Andacht erbringen. Diese Regelung berücksichtigt den religiösen Charakter des Tages.
Übrige Bundesländer
In Hessen, Baden-Württemberg und den übrigen Ländern ohne spezielle Regelung findet regulärer Unterricht statt. Eltern und Schüler sollten sich rechtzeitig bei den zuständigen Schulbehörden über die jeweiligen Regelungen informieren, da sich Bestimmungen ändern können.
In Bayern fällt der Buß- und Bettag in die Herbstferienzeit. Eltern sollten den schulischen Ferienplan prüfen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. In Sachsen gilt voller Feiertag – hier sind auch Kitas geschlossen.
Buß- und Bettag: Katholisch oder evangelisch?
Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Seine Ursprünge liegen in der evangelischen Tradition und wurden im 16. Jahrhundert eingeführt. Der Tag dient der inneren Einkehr, dem Gebet und der Reflexion über persönliche und gesellschaftliche Verfehlungen.
Trotz des evangelischen Ursprungs finden auch in katholischen Gemeinden an diesem Tag Gottesdienste und Andachten statt. Die kirchliche Feier ist dabei unabhängig vom Status als gesetzlicher Feiertag möglich. In Sachsen nehmen sowohl evangelische als auch katholische Gläubige an den Gottesdiensten teil.
Die Unterscheidung zwischen evangelisch und katholisch hat für den gesellschaftlichen Umgang mit dem Tag an Bedeutung verloren. Viele Menschen, unabhängig von ihrer Konfession, nutzen den freien Tag in Sachsen für stille Reflexion oder family time.
Historische Entwicklung im Überblick
Die Geschichte des Buß- und Bettags erstreckt sich über mehrere Jahrhunderte und spiegelt die wechselnde Bedeutung von Religion und Staat in Deutschland wider:
- 16. Jahrhundert: Einführung als evangelischer Feiertag in den protestantischen Territorien des Heiligen Römischen Reiches zur persönlichen und gemeinschaftlichen Buße.
- 19./20. Jahrhundert: Zunehmende Anerkennung als gesetzlicher Feiertag in allen deutschen Staaten, mit unterschiedlichen Terminen je nach Landeskirche.
- 1995: Abschaffung als gesetzlicher Feiertag in 15 von 16 Bundesländern zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Sachsen behält den Status bei.
- Heute: Fortbestehen als gesetzlicher Feiertag nur in Sachsen. In Bayern Schulfreiheit, in allen anderen Ländern regulärer Arbeitstag.
Feiertagsregelungen fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das Grundgesetz schützt die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und geistigen Erholung. Die Länder entscheiden eigenständig über die Anzahl und die konkreten Tage.
Gesicherte Erkenntnisse und offene Fragen
Die Recherche zeigt ein klares Bild bei den Kernfragen, während einige Detailfragen offen bleiben:
| Gesicherte Informationen | Unklare oder variable Aspekte |
|---|---|
| Nur Sachsen: Gesetzlicher Feiertag | Genauer Umfang der Schulfreiheit in einzelnen Bundesländern außer Bayern |
| Bayern: Schulfrei, kein Arbeitstag | Künftige politische Diskussionen über Wiedereinführung in anderen Ländern |
| 0,5 % Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen | Aktuelle Kita-Öffnungszeiten in Bayern (Ferienmodus variiert) |
| Abschaffung 1995 zur Pflegeversicherungsfinanzierung | ÖPNV-Fahrpläne in Bayern an diesem Tag |
Hintergrund und Bedeutung des Tages
Der Buß- und Bettag reiht sich in die Tradition christlicher Bußtage ein, die in vielen Kulturen und Religionen vorkommen. In der evangelischen Theologie bezeichnet Buße die Umkehr und Neuausrichtung des Lebens im Angesicht Gottes. Der Tag bietet Raum für persönliche Reflexion und gesellschaftliche Standortbestimmung.
Deutschland kennt zwischen 9 und 13 gesetzliche Feiertage je nach Bundesland. Bayern führt mit 13 Feiertagen die Liste an, hinzu kommt der schulfreie Buß- und Bettag. Diese Regelungen spiegeln die föderale Struktur des Landes und die unterschiedlichen historischen Bindungen der Länder wider.
Für die sächsische Wirtschaft bedeutet der zusätzliche Feiertag jährliche Kosten, die durch den Pflegeversicherungsbeitrag teilweise ausgeglichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung als verhältnismäßig eingestuft, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die dargestellten Fakten basieren auf den geltenden Feiertagsgesetzen der Bundesländer sowie Gerichtsentscheidungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat den sächsischen Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung als zumutbar bewertet und damit die Rechtmäßigkeit der Ausnahmeregelung bestätigt.
— Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sächsischen Feiertagsregelung
Für detaillierte Informationen zu den Feiertagsregelungen bieten die jeweiligen Landesjustizministerien und Schulbehörden aktuelle Bekanntmachungen. Der Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Übersichten zu Feiertagen in Deutschland.
Zusammenfassung
Der Buß- und Bettag 2025 fällt auf den 19. November und ist nur in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag mit voller Arbeitsfreiheit. Bayern gewährt Schulfreiheit, zählt den Tag jedoch zu den Herbstferien. In Hessen, Baden-Württemberg und den übrigen Bundesländern gilt regulärer Betrieb. Der evangelische Ursprung des Tages wirkt bis heute nach, auch wenn die religiöse Bindung in der Bevölkerung abgenommen hat. Weitere Termine und regionale Regelungen sind den Feiertagskalendern der Länder zu entnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Buß- und Bettag in Hessen ein Feiertag?
Nein. In Hessen gibt es keine Regelung, die den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag oder schulfreien Tag anerkennt. Es gilt regulärer Schul- und Arbeitsbetrieb.
Ist der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag?
Nur in Sachsen. Alle anderen Bundesländer haben den Status als gesetzlichen Feiertag 1995 abgeschafft.
Wann fällt der Buß- und Bettag 2026?
2026 fällt der Buß- und Bettag auf Mittwoch, den 18. November.
Ist der Buß- und Bettag katholisch oder evangelisch?
Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Er wurde in der Reformationszeit eingeführt, wird aber heute auch in katholischen Gemeinden begangen.
Warum zahlt man in Sachsen mehr Pflegeversicherung?
Der 0,5-prozentige Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen dient als finanzieller Ausgleich für den zusätzlichen freien Tag. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Regelung als zumutbar ein.
Gibt es in Baden-Württemberg Schulfreiheit?
Nein. Baden-Württemberg kennt keine Schulfrei-Regelung für den Buß- und Bettag. Der reguläre Unterricht findet statt.
Warum ist der Buß- und Bettag in Bayern schulfrei?
Das Bayerische Feiertagsgesetz regelt in Artikel 4 Nummer 3 die Schulfreiheit, obwohl der Tag seit 1995 kein gesetzlicher Feiertag mehr ist. Der Tag wird dem Herbstferienkontingent zugerechnet.