Kaum hat man den neuen Job unterschrieben, taucht die Frage auf: Darf ich in der Probezeit eigentlich Urlaub nehmen? Viele zögern, den beantragten Sommerurlaub aus dem alten Job mitzunehmen – aus Sorge, gleich zu Beginn einen schlechten Eindruck zu hinterlassen. Dabei ist die Rechtslage klarer, als die meisten denken: Der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub besteht auch während der ersten sechs Monate.

Gesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr (5-Tage-Woche): 20 Tage ·
Urlaubsanspruch pro Monat Probezeit: 1,67 Tage ·
Maximale Dauer der Probezeit: 6 Monate ·
Kann Urlaub in der Probezeit verweigert werden?: Nur bei dringenden betrieblichen Gründen

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Urlaubsanspruch entsteht mit Arbeitsbeginn (§ 5 BUrlG)
  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG)
  • Probezeit max. 6 Monate (§ 622 BGB)
2Was unklar ist
  • Wann eine ablehnende Haltung des Chefs als unverhältnismäßig gilt – Einzelfallentscheidung
  • Ob Arbeitgeber Urlaubswünsche generell blockieren dürfen, wenn kein betrieblicher Grund vorliegt
  • Wie Arbeitsgerichte im Einzelfall entscheiden, ist nicht vorhersehbar
3Zeitleisten-Signal
  • 1. Arbeitstag: Anspruch entsteht anteilig (§ 5 BUrlG)
  • Nach 1 Monat: 1/12 des Jahresurlaubs verfügbar (§ 5 BUrlG)
  • Nach 6 Monaten: Probezeit endet, volle Ansprüche (§ 4 BUrlG)
4Wie es weitergeht
  • Urlaub frühzeitig schriftlich beantragen
  • Bei Ablehnung: schriftliche Begründung fordern
  • Im Streitfall: Arbeitsgericht anrufen
Quelle: Bundesurlaubsgesetz
Merkmal Wert
Gesetzlicher Mindesturlaub (5-Tage-Woche) 20 Tage pro Jahr
Anspruch pro Monat Probezeit 1,67 Tage
Maximale Probezeitdauer 6 Monate
Verfall bei Nichtnahme Ende des Kalenderjahres, ggf. Übertragung bis 31.03. des Folgejahres

Wie viel Urlaub steht in der Probezeit zu?

Gesetzlicher Mindesturlaub und anteilige Berechnung

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr (§ 3 BUrlG).
  • In den ersten sechs Monaten entsteht der Anspruch anteilig: Pro vollem Monat steht 1/12 des Jahresurlaubs zu (§ 5 BUrlG).
  • Der volle Jahresurlaub wird erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit erworben (§ 4 BUrlG).
Fazit: Wer im Januar startet, hat nach einem Monat rechnerisch 1,67 Tage, nach drei Monaten 5 Tage – und nach sechs Monaten die vollen 20 Tage zur Verfügung.

Beispielrechnung für Vollzeit und Teilzeit

  • Vollzeit (5-Tage-Woche, 20 Tage Jahresurlaub): 20 ÷ 12 = 1,67 Tage pro Monat. Nach 6 Monaten: 10 Tage.
  • Teilzeit (3-Tage-Woche, 24 Tage Jahresurlaub laut Vertrag): 24 ÷ 12 = 2 Tage pro Monat. Nach 6 Monaten: 12 Tage.

Die Berechnung ist unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit – entscheidend sind die vereinbarten Arbeitstage pro Woche und der vertragliche oder tarifliche Urlaubsanspruch.

Was die Regel bedeutet

Der anteilige Anspruch schützt Arbeitnehmer, die unterjährig starten: Sie verlieren nicht automatisch den gesamten Urlaub des ersten Jahres, sondern erwerben ihn Monat für Monat.

Die Implikation: Wer seinen Urlaub bewusst plant, kann bereits ab dem zweiten Monat einen Kurzurlaub einstreuen – ohne rechtliches Risiko.

Kann man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Rechtliche Grundlage: § 5 BUrlG

  • Ja, der Urlaubsanspruch gilt auch während der Probezeit. Das Bundesurlaubsgesetz (§ 5) macht keine Ausnahme für Probezeitmonate.
  • Der Urlaub muss jedoch vom Arbeitgeber genehmigt werden – ein automatisches Recht auf freie Wahl des Zeitpunkts besteht nicht.
  • Eine generelle Urlaubssperre allein wegen der Probezeit ist rechtlich unzulässig (StepStone Magazin).

Der Urlaubsanspruch besteht auch in der Probezeit – eine pauschale Urlaubssperre ist unzulässig.

StepStone Magazin

Praktische Tipps zur Beantragung

  • Beantragen Sie Urlaub frühzeitig und schriftlich – das dokumentiert Ihren Wunsch.
  • Kündigen Sie den Urlaubswunsch im Vorstellungsgespräch oder direkt beim Onboarding an, wenn der Termin feststeht.
  • Wählen Sie nach Möglichkeit Zeiträume außerhalb der Einarbeitungsphase (etwa ab dem zweiten oder dritten Monat).
Fazit: Urlaub in der Probezeit ist kein Tabu, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht. Wer offen kommuniziert, vermeidet Missverständnisse.

Das Muster: Die Praxis zeigt: Arbeitgeber, die pauschal mit „Probezeit“ ablehnen, handeln rechtswidrig. Ein kurzer Hinweis auf die Gesetzeslage reicht meist, um die Freigabe zu erhalten.

Kann der Arbeitgeber in der Probezeit Urlaub verweigern?

Zulässige Ablehnungsgründe

  • Dringende betriebliche Gründe: etwa saisonale Hochphasen, unersetzlicher Personalausfall oder akute Projekttermine.
  • Urlaubswünsche von Kollegen mit höherer Dringlichkeit oder älteren Anträgen.
  • Nicht zulässig: pauschale Ablehnung mit Verweis auf die Probezeit oder „weil man das so handhabt“ (Hopkins Law – Fachanwalt für Arbeitsrecht).

Arbeitgeber dürfen Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern, nicht pauschal wegen der Probezeit.

Hopkins Law – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was tun bei ungerechtfertigter Verweigerung?

  1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung.
  2. Prüfen Sie, ob der genannte Grund tatsächlich betrieblich dringend ist.
  3. Bitten Sie im Gespräch um einen Alternativtermin.
  4. Als letztes Mittel: Anrufung des Arbeitsgerichts – bei eindeutiger Rechtslage sind die Erfolgsaussichten gut.
Die Krux

Eine Klage in der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis belasten. Deshalb lohnt sich zuerst das klärende Gespräch – mit Verweis auf die Rechtslage, nicht mit Konfrontation.

Warum das wichtig ist: Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen, sind weniger erpressbar. Eine schriftliche Ablehnung ohne stichhaltigen Grund ist bereits ein Indiz für ein schwieriges Arbeitsumfeld.

Wie viele Urlaubstage habe ich in den ersten 6 Monaten?

Berechnung für eine 5-Tage-Woche

  • Jahresurlaub (20 Tage) ÷ 12 = 1,67 Tage pro Monat.
  • Nach 6 Monaten: 10 Tage anteiliger Urlaubsanspruch.
  • Nach 3 Monaten: 5 Tage – genug für eine Kurzwoche.

Sonderfall: unterjähriger Eintritt und Teilzeit

  • Bei einer 3-Tage-Woche mit 24 Tagen Jahresurlaub (laut Vertrag) ergibt sich: 24 ÷ 12 = 2 Tage pro Monat, nach 6 Monaten 12 Tage.
  • Bei unterjährigem Eintritt gilt die Berechnung analog – der Urlaubsanspruch wächst mit jedem vollen Monat.
  • Die Probezeit endet nach spätestens 6 Monaten, sofern kein Tarifvertrag eine kürzere Dauer vorsieht (§ 622 BGB).

Die folgende Tabelle fasst die anteiligen Urlaubstage für unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zusammen:

Beschäftigungsdauer Urlaubstage (5-Tage-Woche, 20 Tage/Jahr) Urlaubstage (3-Tage-Woche, 24 Tage/Jahr)
1 Monat 1,67 2,0
3 Monate 5,0 6,0
6 Monate 10,0 12,0
Fazit: Wer die Formel kennt, kann den eigenen Anspruch in zwei Minuten berechnen – und weiß genau, wie viel Spielraum bleibt.

Der Handlungsimpuls: Drucken Sie die Tabelle aus oder berechnen Sie Ihren persönlichen Wert – er hilft bei der Urlaubsplanung und gibt Sicherheit im Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Sollte man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Rechtlich abgesichert: Kein Grund, auf Urlaub zu verzichten
  • Work-Life-Balance: Erholung steigert Leistungsfähigkeit
  • Signal an den Arbeitgeber: Sie kennen Ihre Rechte und setzen sie durch

Nachteile

  • Einige Arbeitgeber sehen Urlaub in der Probezeit ungern (Einsatzbereitschaft wird geprüft)
  • Zu früher Urlaub kann Einarbeitung erschweren
  • Bei langer Probezeit droht Urlaubsverfall, wenn Sie nicht nehmen

Wann Urlaub in der Probezeit sinnvoll ist

  • Wenn Sie den Urlaub vor Beginn der Probezeit geplant und kommuniziert haben.
  • Wenn Sie nach der Einarbeitungsphase (ca. 2. bis 3. Monat) eine Auszeit brauchen.
  • Wenn Verfall droht: Nicht genommener Urlaub verfällt am 31.12. – bei langer Probezeit ab Juli droht Verlust.
Der Trade-off

Wer nie Urlaub in der Probezeit nimmt, riskiert den Verfall wertvoller freier Tage. Wer zu früh und ohne Absprache Urlaub einreicht, riskiert einen schlechten Eindruck. Die Lösung: offene Kommunikation mit dem Chef vor Vertragsunterschrift.

Die Abwägung: Verlorene Urlaubstage lassen sich nicht nachholen – ein versäumter Urlaub ist unwiederbringlich weg. Dagegen wiegt ein kurzes Gespräch mit dem Chef weit weniger schwer.

Häufig gestellte Fragen

Wird Urlaub in der Probezeit automatisch genehmigt?

Nein, der Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Ein automatisches Recht auf selbst gewählte Termine besteht nicht. Der Arbeitgeber kann ablehnen, aber nur aus triftigen betrieblichen Gründen (vgl. § 5 BUrlG).

Zählt der Urlaub in der Probezeit als Arbeitszeit?

Nein, Urlaubstage sind bezahlte Freizeit, die auf den Arbeitszeitanspruch angerechnet werden. Sie zählen nicht als Arbeitszeit im Sinne der wöchentlichen Höchstarbeitszeit.

Kann ich meinen Urlaub in der Probezeit auszahlen lassen?

Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist die Auszahlung nicht zulässig.

Habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub in der Probezeit?

Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht nicht. Arbeitgeber können ihn gewähren, müssen es aber nicht. In besonderen Fällen (etwa familiäre Notfälle) kann eine Freistellung ohne Bezahlung vereinbart werden.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Bei Kündigung in der Probezeit ist der bis dahin erworbene Resturlaub zu gewähren oder auszuzahlen, wenn eine Freistellung bis zum Austritt nicht möglich ist (Finanztip). Der Anspruch besteht nur für die Monate, in denen Sie tatsächlich beschäftigt waren.

Wie wirkt sich eine Krankheit in der Probezeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Krankheitstage zählen nicht auf den Urlaubsanspruch an – sie sind separate Fehlzeiten. Allerdings setzt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eine vierwöchige ununterbrochene Beschäftigungsdauer voraus. Der Urlaubsanspruch bleibt von Krankheit unberührt.

Für Arbeitnehmer in Deutschland ist die Botschaft klar: Der Urlaub in der Probezeit ist ein gesetzlich verbrieftes Recht, das Sie aktiv einfordern sollten – oder Sie riskieren den Verfall wertvoller Erholungstage. Wer vor Vertragsunterschrift offen kommuniziert und frühzeitig schriftlich beantragt, vermeidet Konflikte. Der Trade-off heißt: Verlorene Urlaubstage sind unwiederbringlich weg, während ein klärendes Gespräch mit dem Chef die Beziehung nicht belastet. Für den Arbeitnehmer mit neuem Job im zweiten Halbjahr ist die Entscheidung klar: Nehmen Sie den Urlaub, oder er verfällt – das Risiko eines verärgerten Chefs wiegt weniger schwer als der Verlust von bis zu 10 freien Tagen.